Schulunfallversicherung
Grundsätzlich sind alle Kinder durch die obligatorische Krankenkassenzugehörigkeit unfallversichert. Deshalb gilt auch die Regel, dass Unfälle während den Unterrichtszeiten der privaten Krankenkasse gemeldet werden müssen. Die Schulunfallversicherung wird dann einbezogen, wenn die Gefahr von Invalidität besteht oder ein Todesfall eingetreten ist.
Versichert sind alle Schülerinnen und Schüler, die die Primarstufe Burgstrasse besuchen. Die Versicherung gilt: auf dem direkten Schulweg, während des ordentlichen Schulbetriebs, in Lagern, während Exkursionen und Schulreisen sowie während des Besuchs der Tagesstrukturen. Für die schulfreie Zeit besteht kein Versicherungsschutz.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die für die Versicherungen des Kantons Basel-Stadt zuständige Rimas Insurance-Broker AG, Leonhardsstrasse 55, CH-4051 Basel, Tel. 061/269 81 11.
Bitte beachten Sie hierzu das zum ersten Schultag abgegebene Merkblatt.
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Merkblatt Schulunfallversicherung 12.2019 | 06.01.2020 |