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Nachteilsausgleich

Schülerinnen und Schüler mit einer diagnostizierten Behinderung oder Entwicklungsstörung haben Anspruch auf den so genannten Nachteilsausgleich. Das bedeutet, dass die Beeinträchtigung bei Prüfungen berücksichtigt werden. Er verändert die Form der Prüfungssituation. Die Fachstelle Förderung und Integration (FFI) prüft, ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind. In der Primarschule werden in der Regel ab der 4. Klasse Nachteilsausgleiche ausgestellt.

Ausführliche Informationen finden Sie über folgenden Link:

https://www.edubs.ch/dienste/Dienste-VS/ffi/nachteilsausgleich