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Velos und fahrzeugähnliche Geräte

Die Kinder der 1.-3. Primarklassen legen ihren Schulweg grundsätzlich zu Fuss zurück. Eine allfällige Nutzung von Trottinetts im Ausnahmefall liegt in der alleinigen Verantwortung der Eltern. In begründeten Ausnahmen sind die Eltern gebeten, die Klassenlehrperson zu informieren. Weder Trottinetts noch andere Fahrutensilien werden während den offiziellen Unterrichts- und Pausenzeiten auf dem Schulhof gefahren. Sie werden an dem dafür vorgesehenen Platz auf dem Schulhof deponiert.

Den Schülerinnen und Schülern der 4. bis 6. Primarklassen ist es erlaubt, mit dem Velo zur Schule zu fahren. Versicherung und die Verantwortung darüber, wie der Schulweg zurückgelegt wird, liegt bei den Eltern. Die Velos werden beim Veloparkplatz auf dem Schulhof abgestellt. Während der offiziellen Unterrichts- und Pausenzeiten wird auf dem Schulhof nicht gefahren.