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Schulhund und hundegestütze Pädagogik

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Wir ermöglichen als Schule hundegestützte Pädagogik.

Wissenschaftliche Untersuchungen belegen die positive Wirkung eines Hundes nicht nur hinsichtlich des Klassenklimas, sondern auch in Bezug auf Konzentration, Ausdauer und Ausgeglichenheit der Kinder. 

Der Einsatz eines Schulhundes findet nach Genehmigung durch die Schulleitung statt. In der Regel sind folgende Bedingungen durch die Hundehaltenden zu erfüllen:

Eignungs- bzw. Wesenstest: Es muss ausgewiesen sein, dass sich der Hund dafür eignet, in Begleitung des Hundehaltenden mit Kindern Kontakt aufzunehmen. Junghunde, die noch zu jung sind für entsprechende Eignungstests, müssen Erziehungskurse durchlaufen, bei denen sie sich die entsprechenden Kompetenzen aneignen.

Ausbildung der Hundehaltenden: Die Hundehaltenden müssen nachweisen, dass sie die Grundausbildung im Bereich «professionelle Arbeit mit Hunden in Schulen, Kindergärten oder Kindereinrichtungen» erfolgreich absolviert haben.

Vernetzung und Selbstverpflichtung: Die Hundehaltenden sind Mitglied des Vereins Schulhunde Schweiz (www.schulhunde-schweiz.ch) oder einer vergleichbaren Vereinigung und nehmen an Weiterbildungen zur hundegestützten Pädagogik teil.

Beaufsichtigung: Der Einsatz des Schulhundes erfolgt ausschliesslich unter Aufsicht der Hundehaltenden.

Rückzugmöglichkeit für den Schulhund: Der Schulhund muss jederzeit Zugang haben zu einem eigenen Ruheplatz.

Schulhundregeln: Schülerinnen und Schüler werden in Regeln eingeführt, die im Umgang mit dem Schulhund eingehalten werden müssen.


Elterninformation: Die Eltern werden über den Einsatz eines Schulhundes in der Klasse vorgängig informiert. Sie können die Lehrpersonen über allfällige Allergien oder Ängste ihres Kindes vor Hunden informieren. Gemeinsam wird nach einer für das Kind verträglichen Lösung gesucht.

https://schulhunde-schweiz.ch/